Die Allergie gegen Straßenbäume
In Rheinland-Pfalz müssen Straßenanlieger nach dem Landesstraßengesetz die Einwirkungen von Pflanzungen im Bereich des Straßenkörpers und der Nebenanlagen und die Maßnahmen zu ihrer Unterhaltung oder...
View ArticleDrei Linden zu fällen
Im Bereich artenschutzrechtliche Verbote und Befreiungen sind gerichtliche Rechtsbehelfe für anerkannte Naturschutzvereinigungen gesetzlich nicht vorgesehen. Daher ist eine Naturschutzvereinigung nicht...
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